Für eine sichere und rechtskonforme Umsetzung Ihrer
betrieblichen und organisatorischen Planungen begleiten
wir Sie im gesamten Verlauf des Genehmigungsverfahrens.
Unsere Leistungen:
Beratung bei allen genehmigungs- und umweltrechtlichen Fragestellungen
Vorbereitung und Begleitung von Behördengesprächen, Scoping-Terminen und ggf. Erörterungsterminen
Anlagen- und Standortbezogene Vorprüfungen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Erstellung von Genehmigungsanträgen für
die Errichtung und Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen (§4 bzw. §16 BImSchG)
störfallrechtliche Anzeigeverfahren gemäß §23 a BImSchG
Anzeigen zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§15.1 BImSchG) bzw. einer beabsichtigten Betriebseinstellung (§15.3 BImSchG)
Bau und Betrieb von
Abwasseranlagen sowie der
Indirekteinleitung in die Kanalisation
(§ 58 WHG i.V.m. § 58 LWG)
die Benutzung eines Gewässers
(Entnahme bzw. Direkteinleitung) oder der
Grundwasserentnahme über einen
Brunnen (§ 8 WHG)
Überprüfung und Bewertung des Genehmigungsbescheids, der Auflagen und Nebenbestimmungen sowie der Auswirkungen auf angrenzende Rechtsbereiche
Erstellung von Grund- und Verfahrensfließbildern mit Darstellung von Betriebseinheiten sowie ein- und austretenden Stoffströmen
Erstellung von Auflagen- und Nebenbestimmungskatastern
Unterstützung bei der Umsetzung von Nebenbestimmungen und Koordination von Sachverständigenabnahmen
Genehmigungsanträge
Wir stimmen für Sie Art und Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen mit den zuständigen Behörden ab und übernehmen die Koordination bei der Erstellung erforderlicher Fachgutachten und Prognosen.