GEFAHRSTOFFMANAGEMENT

Wer Gefahrstoffe im Betrieb einsetzt, muss viele gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen beachten. Im Zuge des Globalen (GHS) und Europäischen Chemikalienrechts (REACH) steigen die betrieblichen Anforderungen weiter an. Wir beraten Sie in allen Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und erstellen für Sie:

  • Gefahrstoffkataster und Lagerlisten
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung
  • Anlagendokumentationen (Bäderlisten, Badkennzeichnungen...)
  • Störfallrelevanzermittlungen nach Störfallverordnung
  • Sicherheitsberichte/Konzepte zur Verhinderung von Störfällen und unterstützen bei der Umsetzung von Sicherheitsmanagementsystemen in der betrieblichen Praxis
  • Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Berechnungen zur Einstufung von Gemischen nach CLP-Verordnung
  • Betriebsanweisungen nach TRGS 555


BEAUFTRAGTENWESEN

Für viele betriebliche Abläufe werden auch gesetzlich verpflichtende Betriebsbeauftragte mit spezifischem Fachwissen und nachweislicher Qualifikation gefordert. Wir können in Ihrem Unternehmen die Funktion des externen Beauftragten für folgende Bereiche übernehmen:

  • Gefahrgut
  • Immissionsschutz
  • Störfall
  • Abfall
  • Gewässerschutz
  • Energie
  • Umwelt- und Energiemanagement
  • Hygienisch fachkundige Person nach VDI 2047 Blatt 2 - Verdunstungskühlanlagen
Konzepte zur Gefahrstofflagerung
Wir erstellen Lagerkonzepte unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen wie z.B.:
  • TRGS 510
  • LöRüRL
  • AwSV
  • 4. BImSchV
Gefahrenstoffe
42. BImSchV - Legionellenverordnung
Wir stellen für Sie die hygienisch fachkundige Person nach VDI 2047 Blatt 2 -Verdunstungskühlanlagen durch die folgende Leistungen abgedeckt werden:
  • Vor Ort-Begutachtung der Anlagen gemäß § 1
  • Prüfung auf bestehende Ausnahmeregelungen gemäß § 1 (2)
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen bei Überschreitung der Prüfwerte nach § 6
  • Erstellung eines Betriebstagebuchs nach § 12
  • Meldungen an die Behörde nach § 13 mittels der Datenbank „KaVKA“
  • Unterstützung bei der betriebsinternen Selbstüberprüfung
  • Bewertung der Ergebnisse externer Laboruntersuchungen